0900 Servicerufnummer

Die 0900 Rufnummern sind die Nachfolger der früher weit verbreiteten 0190 Nummern. Sie werden hauptsächlich für so genannte Telefon Mehrwertdienste, also für Telefonnummern hinter denen ein besonderes (kostenpflichtiges) Angebot steht, eingesetzt.

Für viele Firmen ist es attraktiv eine eigene 0900 Nummer zu betreiben. Beispielsweise um Kunden einen besseren Service zu bieten oder um bestimmte Dienste überhaupt erst möglich zu machen.

In vielen Bereichen werden 0900 Rufnummern eingesetzt. Am weitesten sind die Nummern in der Telefonsex und Flirtline Branche, aber auch andere Dienstleister greifen gerne auf die kostenpflichtigen Hotlines zurück. Die Telefonnummer mit 0900 gehören zu den sog. "frei tarifierbaren Mehrwertdiensten". Das bedeutet der Anbieter kann den Preis selbst bestimmen und mit den anfallenden Telefongebühren Geld verdienen.

Der Nummernkreis 0900 ist in 4 Unterbereiche aufgeteilt die jeweils für unterschiedliche Dienste verwendet werden:

0900-1 für Premium Rate-Dienste (Dienstkennung Information)
0900-3 für Premium Rate-Dienste (Dienstkennung Unterhaltung)
0900-5 für Premium Rate-Dienste (Dienstkennung übrige Dienste - Erotik)
0900-9 für Registrierungspflichtige Anwählprogramme (Dialer)
Die Sonderrufnummern sind für viele Firmen (auch TV Kanäle) und Anbieter von telefonischen Dienstleistungen das Mittel der Wahl wenn höhere Minutenpreise über die Telefonrechnung abgerechnet werden sollen.

RECHTLICHES
Der früher stark verbreitete Mißbrauch der Telefonnummern mit der Vorwahl 0900, speziell der Betrug durch Dialer und andere weit verbreitete Betrugsmaschen haben der Rufnummer lange Zeit ein negatives Image verliehen das sich langsam wieder bessert. Die Deutsche Telekom hat 2011 den Vertrieb der 0900 Rufnummern eingestellt und alle von ihr bereitgestellten Leitungen gekündigt. Es gibt jedoch weiterhin viele Anbieter bei denen man eine 0900 Rufnummer beantragen kann.

Auf Verbraucherseite sorgte die Sonderrufnummer immer wieder für ärger durch eine hohe Telefonrechnung. Der Mißbrauch der 0900 Nummer ist durch den Artikel 21 der EU-Verbraucherrichtlinie stark eingeschränkt worden.

"Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass der Verbraucher nicht verpflichtet ist, bei einer telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Unternehmer mehr als den Grundtarif zu zahlen, wenn der Unternehmer eine Telefonleitung eingerichtet hat, um mit ihm im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Das Recht von Anbietern von Telekommunikationsdiensten, Entgelte für solche Anrufe zu berechnen, bleibt von Unterabsatz 1 unberührt".
Das bedeutet Händler müssen Ihren Kunden eine Möglichkeit geben mit ihnen in Kontakt zu treten um beispielsweise Fragen zu einem bereits gekauften Produkt zu stellen, eine Reklamation anzumelden oder auch um nach dem Bestellstatus zu fragen.

Es gibt jedoch weiterhin für Firmen die Möglichkeit mit einer 0900 Nummer Geld zu verdienen. Die Premiumnummern dürfen nämlich weiterhin für die Erbringung von Serviceleistungen genutzt werden, die nicht zum Vertragsinhalt gehören oder mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen. Eine 0900 Rufnummer darf z.B. für Dienstleistungen nach Beendigung der Vertragslaufzeit verwendet werden.

Aus Verbraucherschutzgründen und um Abmahnungen vorzubeugen müssen 0900 Anbieter stets darauf achten die für den Anrufer anfallenden Kosten korrekt auszuzeichnen und die Preisauszeichnung stets aktuell zu halten.



Gespräche zu 0900er-Nummern sind frei tari­fierbar. Es gibt jedoch gesetz­liche Regeln, an die sich Anbieter der 0900er-Nummern bei der Tari­fierung halten müssen. Gut für die Kunden: Warte­schleifen müssen in jedem Fall kostenlos sein oder dürfen gar nicht erst entstehen. Die Bundes­netz­agentur schreibt zur Tari­fierung der 0900-Nummern:

Sowohl bei direkter Anwahl als auch im Fall der Weiter­vermitt­lung durch einen Auskunfts­dienst gilt bei Anrufen zu Premium-Dienste-Rufnum­mern im Fest­netz und im Mobil­funk­netz ein Höchst­preis von drei Euro pro Minute, wobei die Abrech­nung höchs­tens im 60-Sekunden-Takt erfolgen darf. Bei zeit­unab­hängig abge­rech­neten Dienst­leis­tungen darf die gesamte Verbin­dung nicht mehr als 30 Euro kosten. Wenn der Preis für eine Dienst­leis­tung aus zeit­abhän­gigen und zeit­unab­hängigen Anteilen gebildet wird, darf der Preis je Verbin­dung höchs­tens 30 Euro betragen. Ferner müssen die entspre­chenden Preis­anteile getrennt im Einzel­verbin­dungs­nach­weis ausge­wiesen werden.

Die vorste­hend genannten Preis­ober­grenzen von drei bzw. 30 Euro dürfen durch ein soge­nanntes Legi­tima­tions­verfahren mit Ihrem Einver­ständnis über­schritten werden. Dieses Legi­tima­tions­verfahren sieht vor, dass Sie eine persön­liche Iden­tifi­kati­onsnummer (PIN) eingeben müssen. Diese können Sie vorher schrift­lich beim jewei­ligen Diens­tean­bieter bean­tragen.
Gespräche, die pro Minute abge­rechnet werden, werden durch die Netz­anbieter aus Sicher­heits­gründen nach einer Stunde getrennt. Eine derar­tige Zwangs­tren­nung kennt das Gesetz bei Event-Berech­nungen nicht.

Aus den Mobil­funk­netzen sind die Nummern gege­benen­falls nicht erreichbar. Details dazu erfahren Sie auf unseren Ratge­berseiten zu Sonder­rufnum­mern­kosten für Vertrags­kunden, Prepaid-Kunden, und Discounter-Karten.