AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

für psychologische Beratung und Coaching




Bei Kontaktaufnahme mit unangemessenem Inhalt, sittenwidrigen oder kriminell motivierten Intensionen wird Strafanzeige erstattet!


Als psychologische Beraterin arbeite ich ausschließlich mit psychisch gesunden Menschen, ich höre deinen Sorgen und Nöten zu, biete dir eine allgemeine Beratung, ein Coaching oder Lebenshilfe an. 


Du erhälst Unterstützung bei deiner Persönlichkeitsentwicklung und erhälst Hilfestellung bei Konflikten und Krisen. Als psychologische Beraterin behandle und stelle ich keine Diagnosen über mögliche psychischen Krankheiten. 

Mit deinem Anruf stimmst du den AGB zu und bestätigst somit, dass keine Diagnose einer psychischen Erkrankung vorliegt und deine persönlichen Angaben richtig sind.


In der Regel ist das Zuhör- und Sorgentelefon täglich nach Terminvereinbarung erreichbar. Bitte beachte immer den "aktuellen Hinweis" auf dieser Webseite (Lila Button unten rechts!).



§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Berater/Coach und dem/der Coachee/beratungssuchenden Anrufer als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.


2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Coachee/beratungssuchende Anrufer das generelle Angebot des Coaches, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Coaching) annimmt, dies ist der Fall bei einem Anruf beim Coach. Dazu gehören Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.


3) Der Berater/Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag, ein Beratungsgespräch ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Berater/Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.


§ 2 Inhalt des Dienstvertrags


1) Der Berater/Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Coachee/beratungssuchender Anrufer in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Coachee/beratungssuchender Anrufer entsprechen, sofern der/die Coachee/beratungssuchender Anrufer hierüber keine Entscheidung trifft.


2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees/beratungssuchender Anrufer kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Coachee/beratungssuchender Anrufer.


Soweit der/die Coachee/beratungssuchender Anrufer die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht/beraten werden will, hat er das dem Coach gegenüber zu erklären.


§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Beraters


1) Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Berater gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Berater darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.


2) Beratung und Coaching sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die Coachee/beratungssuchende Anrufer trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.


§ 3 Mitwirkung des Coachees/Beratungssuchenden


1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Coachee/beratungssuchender Anrufer nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Coachee/beratungssuchenden Anrufer sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.


2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Coachee/beratungssuchenden Anrufer bestimmend sein.


3) Der Berater/Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Coache die


Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.


Auch der/die Coachee/beratungssuchender Anrufer hat das Recht, die Beratung jederzeit zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Bei einer Terminvereinbarung muss dies rechtzeitig – mindestens 24h vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermine per Email erfolgen.


§ 4 Honorierung des Berater/Coachs


1) Der  Berater/Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem  Berater/Coach und dem/der Coachee vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der  Berater/Coach aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.


2)  Der Coachee/beratungssuchende Anrufer ist sich der Kosten für ein Gespräch bewusst. Das Erstgespräch findet einmalig kostenfrei pro Person statt.

Ein Anspruch auf das kostenlose Erstgespräch besteht nicht.  Das Zuhör- und Sorgentelefon ist kostenfrei bis auf Weiteres. Kosten für ein persönliches Lifecoaching am Telefon sind 90 Euro/h.  Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nicht.


3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen ohne Absage, kann der Berater/Coach den Coachee/beratungssuchenden Anrufer blockieren bzw. ein weiteres Gespräch ablehnen. Der Berater/Coach hat jederzeit das Recht ein Beratungsgespräch ohne Nennung von Gründen abzulehnen.


4) Termine, die von Seiten des Berater/Coach abgesagt werden müssen, werden dem/der Coachee nicht in Rechnung gestellt. Der/die Coachee/beratungssuchende Anrufer hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach Berater/Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.


§ 5 Vertraulichkeit des Beratungsgesprächs oder Coachings 


1) Der  Berater/Coach behandelt die Daten des/der Coachee/beratungssuchenden Anrufers vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Coachee/beratungssuchenden Anrufer Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Coachee. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Coachee/beratungssuchenden Anrufers erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Coachee/beratungssuchende Anrufer zustimmen wird.


2) § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Vormunde, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.


3) § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den  Berater/Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.


4) Der Berater/Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem/der Coachee/beratungssuchende Anrufer steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.


5) Der Coachee/beratungssuchende Anrufer hat keinen Anspruch aufein detailliertes Protokoll über das Coaching/Beratungsgespräch.


§ 6 Meinungsverschiedenheiten


Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching-/Beratungsgespräch und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.


§ 7 Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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